Und weshalb nicht?
Erstattung nach Flugverspätung
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geschrieben 1711233448862
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geschrieben 1711234450413"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1711235036016
Wo ist die Quelle dazu? Da sind einige fehlerhafte Informationen enthalten.
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geschrieben 1711235225277 , zuletzt editiert von HABERLING"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1711235320218
Hier werden die Regelung mit der EU-VO verwechselt, zumindest was die Ausgleichzsahlungen betrifft. Ich spreche hingegen von Schadensersatz und beziehe mich auf Art. 19 MÜ.
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geschrieben 1711235528716
Passt doch, wenn du es besser weißt...
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1747389613260 , zuletzt editiert von vonschmeling
Nach meiner Ansicht hast du durchaus Anspruch auf die Erstattung der Mehrkosten gem. MÜ.
Hier wurde tatsächlich so einiges durcheinander gewürfelt und unpräzise evaluiert, lass dich nicht verunsichern!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)